Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die AGBs gelten für alle von der media.tel informationsdienstleistungs gmbh – im Folgenden kurz media.tel genannt – erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen gegenüber dem Vertragspartner – im Folgenden Auftraggeber genannt. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen der media.tel nicht bevollmächtigt sind, diese AGBs abzuändern oder mündliche Individualvereinbarungen zu treffen.
Diese AGBs gelten auch für Folgeschäfte.
Soweit in den AGBs der media.tel nichts Anderes vereinbart ist, gelten
die Allgemeinen Lieferbedingungen herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs – Ausgabe Mai 2007,
die Softwarebedingungen herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI) – Ausgabe Februar 1998
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Betreiberdienstleistungen in der Informationstechnologie herausgegeben vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie – Ausgabe 2005
Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten herausgegeben durch den Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie – Ausgabe 2004
Allgemeine Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport Leistungen herausgegeben vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie – Ausgabe 2004
die AGBs,
herausgegeben vom
Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und
der Dienstleistungen in der Datenverarbeitung Österreichs.
Diese AGBs sind zusammen mit den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Vertrages integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und media.tel kommt erst durch schriftliche Auftragsannahme / Auftragsbestätigung zustande.
Angebote der media.tel sind freibleibend.
Ein Vertragsverhältnis kommt auch dann zustande, wenn die angebotene und vom Auftraggeber bestellte Leistung zur Verfügung gestellt wird.
Vertragsdauer
Leistungsumfang
Lieferung, Installations- und Wartungsservices
Vergabe von Zugriffsberechtigungen entsprechend einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zugriffsmodell.
Datensicherung auf Basis des Sicherungskonzeptes der media.tel.
Internetzugang auf Benutzerseite ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Equipment Housing
Managed Services
Disaster Recovery
Betreuung LAN
Betreuung WAN
Lieferung und Abnahme
Entgelt, Preisbasis
Das Entgelt beruht auf den im Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen. Media.tel ist berechtigt, in folgenden Fällen das Entgelt zu ändern:
Bei Änderung des durch das Statistische Zentralamt in Wien veröffentlichten Lebenhaltungskostenindex, wobei als Wertmesser jene Indexzahl gilt, die in dem Monat des Vertragsabschlusses veröffentlicht wird. Indexänderungen kommen erst dann zum Tragen, wenn sie mindestens 5 % betragen.
Sonstige Preisänderungen sind so fristgerecht bekanntzugeben, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Die für die Leistungen angeführten Preise basieren u. a. auf Kosten für Serverhousing, Leitungen, Lizenzen, Personal, Energie, Gebühren und Steuern. Sollten sich diese Kosten während der Vertragsdauer wesentlich ( 5 % ) verändern, so kann der vereinbarte Preis entsprechend angepasst werden. Für diese Preisanpassung genügt die schriftliche Verständigung des Auftraggebers.
Störungsmeldung, Störungsbehebung
Von der media.tel wird eine Hotline betrieben, bei der alle Störungen gemeldet werden müssen. Dort erfolgt eine zentrale Dokumentation und Verfolgung der Fehlerbehandlung.
Störungen sind alle reproduzierbaren Fehler bei den im Leistungsumfang enthaltenen Funktionen. Wenn es sich um Softwarefehler handelt gelten die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Zur Störungsbehebung stellt der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Die Störungsbehebung wird unverzüglich begonnen, soweit diese in der Verantwortung der media.tel liegt.
Für die Verfügbarkeit der Infrastruktur und des Internetzuganges gelten die AGBs von Inode, Interxion und Telekom.
Wenn kein Fehler vorliegt, behält sich die ARGE eine Verrechnung der angefallenen Aufwendungen vor.
Wenn Störungsmeldungen wiederholt auf mangelhafte Schulung zurückzuführen sind, wird zusätzliche Schulung angeboten und bei Nicht-Inanspruchnahme erfolgt eine Verrechnung von Hotline-Leistungen.
Kleinste Verrechnungseinheit von tel. kostenpflichtigen Dienstleistungen ist ¼ Stunde.
Vorbeugende Wartungsarbeiten erfolgen wenn möglich außerhalb der normalen Dienstzeit.
Datensicherheit
Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein spezieller Code – Passwort, Kennwort, Pincode etc. – erforderlich, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese Daten geheim zu halten. Besteht der Verdacht der Kenntnis des Codes durch unberechtigte Dritte, muss der Auftraggeber media.tel unverzüglich mit der Änderung beauftragen.
Wenn Leistungen durch unberechtigte Dritte bei media.tel in Anspruch genommen werden, so haftet der Auftraggeber für alle angefallenen Kosten, bis zum Eintreffen eines Änderungsauftrages bei media.tel.
Datenschutz
Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von media.tel sind auf Grund des Telekommunikationsgesetzes zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
Gewährleistung
Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die die media.tel in der Erbringung ihrer Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie z. B.: Streik, Aussperrung, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber, Ausfall des Internets – hat die media.tel auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten, auch wenn sie bei Sublieferanten oder Erfüllungsgehilfen der media.tel auftreten. Solche Verzögerungen haben aufschiebende Wirkung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, und es erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
Die media.tel übernimmt keine Gewähr, dass alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden. Die bereitgestellten Funktionalitäten entsprechen der Produktbeschreibung von
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der media.tel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen werden.
Es gelten die besonderen Bedingungen für Firewalls der AGBs der Firma Inode.
Softwarelizenzen
Für alle eingesetzten Softwareprodukte gelten die Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller.
Media.tel übernimmt keine Gewähr, dass die eingesetzte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt. Die Gewährleistung ist bei der Software auf reproduzierbare wesentliche Mängel, die den laufenden Betrieb stark beeinträchtigen, beschränkt.
Urheberrecht
Für alle von der media.tel eingebrachten Dokumentationen (Beschreibungen, Anleitungen, etc.) verbleibt das Urheberrecht bei der media.tel.
Die Weitergabe an Dritte, Reproduktion oder Vervielfältigung darf nur nach schriftlicher Genehmigung durch die media.tel erfolgen.
Haftung
Die media.tel erbringt die angebotenen Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die media.tel haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, entgangenen Gewinn, verloren gegangene Daten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht der media.tel ist für jedes Schaden-verursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit € 100,- und der Gesamtheit der Geschädigten mit € 1.000,-- beschränkt. Übersteigt der Gesamtschaden diese Grenze verringern sich die Ersatzansprüche anteilsmäßig.
Die media.tel haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit durch sie übermittelter oder bei ihr gespeicherter Daten. Die media.tel erbringt die angebotenen Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchster Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Gewähr, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können und die gespeicherten Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Die media.tel übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der mangelhaften Geheimhaltung von Benutzernamen und Passwörtern durch den Auftraggeber entstehen.
Auflösung aus wichtigem Grund / Sperre
Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, können schriftlich von jedem Vertragspartner jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Quartal aufgekündigt werden.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz eingeschriebener Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist media.tel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Sollte der Auftraggeber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Vertrag auflösen oder sollte media.tel den Vertrag wegen Verzug des Auftraggebers oder aus wichtigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auflösen, zahlt der Auftraggeber zusätzlich zu den übrigen Verpflichtungen eine Ablösesumme von 75 % der restlichen bis zum nächstordentlichen Vertragsablauf noch fällig werdenden Verarbeitungen. Dabei gelten als Verrechnungsbasis die in Kraft stehenden Preisansätze sowie gemäß Erfahrung oder Offerte bekannten Häufigkeiten.
Kann media.tel die übernommenen Arbeiten nicht zu den vereinbarten Terminen bzw. im vereinbarten Leistungsumfang trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist durchführen, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag fristlos zurückzutreten.
Sonstige Rechte und Pflichten
Vertragsänderungen, Gerichtsstand, Rechtsnachfolge
Die Wirksamkeit des vorliegenden Vertrages wird nicht berührt, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder der Vertrag eine Lücke aufweist. In diesem Falle verpflichten sich media.tel und der Auftraggeber zur Vereinbarung einer wirksamen Bestimmung, die dem was die Vertragsparteien ursprünglich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie daran gedacht hätten, soweit wie möglich entspricht.
Mündliche Nebenabreden zu dem vorliegenden Vertrag bestehen nicht.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.
Gerichtsstand ist Wien
Es gilt österreichisches Recht.
Die media.tel hat das Recht, die Rechte und Pflichten dieses Vertrages auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er den Vertrag vollständig gelesen hat und mit der Geltung der enthaltenen Bestimmungen einverstanden ist. Die beigefügten Anlagen sind Vertragsbestandteile.